Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 27.08.2020 beschlossen, dass Großveranstaltungen bis zum 31.12.2020 nicht stattfinden können, wenn eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind. Messen sind von diesem Beschluss nicht betroffen.

from https://www.auma.de/de/medien/meldungen/messewirtschaft-weiterhin-nicht-vom-grossveranstaltungsverbot-betroffen
from
https://mesepostonline.tumblr.com/post/628135731825639424
No comments:
Post a Comment